Hausverlosung – Quo vadis?
Die Geschichte der Hausverlosung ist noch sehr jung, aber trotzdem schon sehr ereignisreich.
Prinzipiell ist die Idee, eine Immobilie als Hauptgewinn einer Lotterie anzubieten, eine sehr gute Möglichkeit, einen fairen Preis für seine Immobilie zu erwirtschaften. Die Hausverlosung soll an dieser Stelle jedoch nicht als Allheilmittel für Problemimmobilien oder zur Lösung für finanzielle Probleme mit Immobilien herangezogen werden. Vielmehr befasst sich diese Internetseite neutral mit dem Phänomen der Hausverlosung in Deutschland und im europäischen Ausland.
Leider gilt die Regel nicht mehr, dass Immobilien immer eine sichere Anlage sind. So sind die Preise für Immobilien, gerade im hochwertigen Sektor teilweise auf 50% des Anschaffungswertes zusammengesackt. Für den Verkäufer oftmals ein wirtschaftliches Desaster, weil er bei seiner finanzierenden Bank ggf. Beleihungssicherheiten nachlegen muss und dieses vielleicht nicht kann.
Eigentlich sollte diese für den Verkäufer eine fatale Situation für eine gigantische Freude und auch für Nachfrage seitens der Käufer führen (des einen Leid ist des anderen Freud`). Aber leider werden diese ebenfalls nicht finanziert, da den meisten Banken der Schreck und finanzielle Verlust aus der Banken-/ Wirtschaftskrise immer noch sehr tief in den Knochen sitzt. Immobilien sind nicht mehr so werthaltig, wie sie einmal waren. Man sieht ja, dass der Wert teilweise um 50% zurückgegangen ist, so argumentieren viele Banken.
Wohl dem, der eine Immobilie ohne Finanzierung sein Eigentum nennt oder derjenige, der eine Immobilie ohne Finanzierung kaufen kann. Der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe ist aber verschwindend gering.
Zu lange hat die Regierung mit Eigenheimzulagen, Abschreibungsmöglichkeiten usw. die Kreditaufnahme erleichtert und die Anschaffung von Immobilien als Altersvorsorge gefördert. Nun aber schmilzt die Altersvorsorge bei vielen Immobilien oder auch Regionen unter 50%. Aber wo bleibt die alles regelnde Regierung an dieser Stelle?
Die Antwort auf Selbsthilfe gab die Regierung in einem Prozess gegen einen Hausverloser in München in Form einer 18.000 fachen Betrugsanzeige, verbunden mit Kontopfändung usw. Prozessbeobachter sprechen von einem juristischen Skandal. So stellt sich die Situation derzeit in Deutschland dar.
Anders jedoch in anderen Staaten.
Prinzipiell sind nur Hausverlosungen interessant, die innerhalb der EU durchgeführt werden,da die Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten z.B. von Hausverlosungen, die von den Seychellen, Mauritius o.a. ausgehen, sehr eingeschränkt sind. Und bedauerlicherweise gibt es auch auf diesem Segment schwarze Schafe.
Österreich hat den Hausverlosungen den Weg geebnet und lässt diese zu. Problemtisch sind jedoch hier die hohen Vorkosten. Der Eigentümer muss sich mit Vorkosten, die 20-25% des geplanten Losvolumens ausmachen, vertraut machen. Diese sind nicht nach erfolgreicher Platzierung der Lose zu bezahlen, sondern müssen prinzipiell vor Beginn der Verlosung bereitstehen. Unabhängig, ob die Hausverlosung erfolgreich durchgeführt wird oder nicht. Das Verlustrisiko ist auch hier für den Hausverloser enorm.
So liegt die Lösung als in der Wahl professioneller Anbieter, welche bereits technisch funktionierende Internetplattformen zur Verfügung haben und neben dem wirtschaftlichen auch das rechtliche Umfeld geschaffen haben.
In der Regel treffen den Hausverloser keinerlei oder nur geringe Vorkosten, da diese Plattformen ihren Gewinn aus den verkauften Losen erwirtschaften. Gelegentlich erwarten diese professionellen Anbieter einen Werbekostenzuschuss, der die Vermarktung der Internetplattform unterstützt, als auch dem Hausverloser zugute kommt. Da auf diesen Plattformen eine ganze Reihe von Immobilien angeboten werden, steht damit ein teilweise kräftiges Werbebudget zur Verfügung, das ein einzelner Hausverloser in der Regel kaum aufbringen kann. Ein Pluspunkt für den professionellen Anbieter.
Bei der Auswahl des richtigen Anbieters sollte darauf geachtet werden, dass dieser zwar gerne im Ausland sitzen kann, sich jedoch innerhalb der EU befindet. Sollte sich die Geschäftsleitung oder der Ort, an welchem die wirtschaftlichen Entscheidungen für die Hausverlosung getroffen werden, in Deutschland befinden, unterliegt die Hausverlosung wiederum dem deutschen Recht. Und damit dem Strafrecht.
Mit diesem Hintergrund wird gerade gegen einen Berliner Hausverloser ermittelt, der eine Hausverlosung über Österreich initiiert hat. Mal warten, was daraus wird .....
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